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Die
gemütliche Hafenkneipe "Blauer Peter" wird von
Schiffskoch Karl Brammer gemeinsam mit seiner Frau Mary geführt.
Eines Tages wird Karl bei einer kleinen Schmuggelei erwischt
und muss für drei Monate ins Gefängnis. Mary verschweigt
lieber die Wahrheit und erzählt, dass ihr Mann wieder zur
See fährt. Doch dann schlägt das Schicksal zu: Das
vermeintliche Schiff geht mit Mann und Maus unter und alle,
die glauben, etwas von Karl erben zu können, stürmen Marys
Haus. Bei soviel "Mitgefühl" der trauernden
Verwandtschaft muss der Totgelaubte selbst für Ordnung
sorgen. |
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Wroost, Wilfried
*13.09.1889
+14.08.1959 Hamburg
Warum
ich >> Mien Mann, de fohrt to See << schrieb.
Geiz,
Mißgunst, Habsucht und Raffgier sind immer dankbare Themen
für einen Bühnenautor. Diese menschlichen Fehler und Schwächen
eignen sich am besten für das heitere Spiel. Denn es soll
zugleich ein Spiegel sein, den hin und wieder sich selber
vorzuhalten, gar manchem unserer lieben Zeitgenossen
dringend zu empfehlen ist.
Wie
schön, wenn Menschen, ausgestattet mit obigen
Eigenschaften, ob ihres Tuns einmal bei passender
Gelegenheit gehörig eins ausgewischt kriegen; wenn sie die
Blamage einstecken müssen, und wenn das Publikum gerecht
denkend, wie es nun einmal ist sich aus vollem Herzen darüber
freut und sagt: „Seht ihr, das kommt davon!“ Dann hat
der Autor seinen Zweck erreicht.
Doch
nicht nur deswegen ist mein Stück geschrieben. Es gibt nämlich
im Bürgerlichen Gesetzbuch betr. Erbrecht einen sonderbaren
Paragraphen, der besagt, daß, wenn der Mann eines
kinderlosen Ehepaares gestorben und kein Testament
vorhanden, die Ehefrau sich den Nachlaß mit seinen
Verwandten zu teilen hat. Selbst dann, wenn sie nachweislich
alles, was vorhanden, aus eigener Kraft mühselig erworben
und aufgebaut hat, wonach dann die anderen aus Habsucht und
Raffgier langen. Ist das gerecht?
Darum
Ihr Lieben, so Ihr noch nicht ans Sterben gedacht habt und
auch nicht an ein Testament, denkt an die lieben Verwandten!
Verwandte sind zwar auch Menschen, aber ...
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